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Online Casino en und Arbeitsausfällen sowie zu Tarifverträgen halten. Online Casino Sie müssen unabhängig von anderen Rennstrecken arbeiten. Gegen sie darf keine Rückforderungsanordnung seitens der Europäischen Kommission vorliegen, nach der die Subventionierung mit dem europäischen Binnenmarkt als unvereinbar gilt. Online Casino Sie dürfen keine Subventionen von anderen öffentlichen Gebern für denselben Zweck erhalten. Online Casino Sie dürfen sich nicht in Konkurs, Liquidation oder in finanzieller Abhängigkeit von Gläubigern befinden. Die Höhe der Subventionen werde für jede Rennstrecke individuell festgelegt. Grundsätzlich sollen 60 % des zur Verfügung stehenden Fonds an Rennbahnen gehen, auf denen Trabrennen stattfänden. Die restlichen 40 % hingegen seien den Rennbahnen des Galopp-Rennsportes vorbehalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)


